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Wie läuft das mit der...

Kostenübernahme

In unserer Praxisgemeinschaft rechnen wir sowohl mit den gesetzlichen (GKV) als auch mit den privaten Krankenversicherungen (PKV), den Berufsgenossenschaften (BG) und der Beihilfe ab. Natürlich können Sie sich entscheiden, die Kosten für eine Psychologische Psychotherapie als Selbstzahler, selbst zu bezahlen. Für Angehörige der Bundeswehr, Bundespolizei, Bundesbahn und der Post gelten besondere Bestimmungen. Da die Plätze für gesetzlich Versicherte knapp und bereits mehrere Monate im Voraus vollständig belegt sind, bieten wir die Möglichkeit, bei unseren angestellten Therapeutinnen mithilfe des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens relativ zeitnah einen Therapieplatz zu erhalten.

Im Folgenden finden Sie nähere Informationen zu den verschiedenen Kostenträgern. Wir geben uns allerbeste Mühe, Gesetzesänderungen hier schnellstmöglich einzuarbeiten und auf dem neuesten Stand zu bleiben und bitten um Verständnis, wenn wir neue Informationen mit kleiner Verzögerung veröffentlichen. Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Kostenträgern. Im Einzelfall und bei Fragen unterstützen wir Sie sehr gerne.

Was sind die Kosten für die Psychotherapie im Rahmen der privaten Krankenversorgung?
Die Kosten für die Psychotherapie in unserer Praxis werden in der Regel durch private Krankenversicherungen und Beihilfeträger zu 100% übernommen. Dabei wird die Behandlung nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) abgerechnet. Der Gebührenfaktor variiert dabei abhängig von der Komplexität und dem Zeitaufwand der erbrachten Leistung. Die Kosten betragen bspw. nach dem 2,9 -fachen Satz nach der GOÄ/GOP für eine Einzelsitzung 126,77€ und bei einem 3,5-fachen Satz 153,00 € plus flankierende Ziffern.

Private Versicherung (PKV)

Private Krankenversicherungen erstatten Ihnen die Kosten für die private Psychotherapie in den meisten Fällen problemlos. Das Honorar wird hierbei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt, welche auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verweist. Jedoch ist hier zu beachten, dass die privaten Kassen die Kostenübernahme durchaus unterschiedlich handhaben können. Abhängig von den vereinbarten Leistungen Ihres Tarifs, kann es sein, dass Sie eine mögliche Deckungslücke selbst tragen (zuzahlen) müssen oder Ihre PKV nur eine begrenzte Anzahl an Sitzungen übernimmt. Daher empfiehlt es sich, Ihre PKV zu kontaktieren und folgende Checkliste abzufragen:

Checkliste:

  1. Ist eine Psychologische Psychotherapie in meinem Vertrag als Leistung enthalten?
  2. Werden die Kosten für eine Psychologische Psychotherapie in vollem Umfang oder nur anteilig erstattet?
  3. Wie viele Therapiestunden werden übernommen?
  4. Wird Einzeltherapie und/oder Gruppentherapie übernommen?
  5. Welche Unterlagen werden benötigt? (Antrag, Konsiliarbericht, Gutachterverfahren)

Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der der Seite www.derprivatpatient.de.

Gesetzliche Versicherung (GKV)

In den jeweiligen Einzelpraxen von Erik Leichter, Aileen Marske und Torben Müller darf mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Dort ist eine Kostenübernahme in aller Regel kein Problem. Leider sind diese Behandlungsplätze für Kassenpatienten sehr begrenzt, die Wartelisten sind seit längerem geschlossen. Alternativ können wir eine Behandlung bei unseren angestellten Kolleginnen anbieten, dort müsste man allerdings den Weg über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren gehen, welches wir Ihnen weiter unten genauer erklären möchten.

Kostenerstattungsverfahren

Um die Kosten Ihrer Behandlung mit den GKV abrechnen zu können, benötigen Psychotherapeut*innen einen Kassensitz. Die Anzahl dieser Sitze ist leider sehr begrenzt und die wenigen Inhaberinnen und Inhaber der Kassensitze waren bei der hohen Nachfrage an Psychotherapie schnell ausgelastet. Dieser Umstand führt zu dramatisch langen Wartezeiten auf Seiten der Patientinnen und Patienten. Approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Behandlungserlaubnis (Eintrag ins Arztregister) aber ohne Kassensitz bleibt zunächst oft nur die Eröffnung von Privatpraxen – diesen Weg sind wir ursprünglich auch gegangen. Allgemein gehört Psychotherapie zu den Regelleistungen aller GKV, wenn eine Indikation vorliegt. Zur Unterstützung der Suche nach einem Therapieplatz wurde die Termin-Servicestelle (TSS) gegründet. Hierüber erhalten Sie Termine zur Sprechstunde bei Praxen mit Kassensitz und bekommen in den meisten Fällen mitgeteilt, dass in absehbarer Zeit kein Platz frei wird. Wir empfehlen Ihnen, sich diese Information schriftlich geben zu lassen (die meisten Therapeutinnen und Therapeuten geben Ihnen diese ohnehin bereitwillig und unaufgefordert). Mit mehreren dieser schriftlichen Absagen können Sie bei Ihrer Kasse ein sogenanntes Systemversagen (§13 Absatz 3SGB V) anzeigen und im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens in Privatpraxen eine Psychotherapie erhalten. Leider versuchen Kassen immer wieder Anträge auf das Kostenerstattungsverfahren abzulehnen, obwohl Sie das Systemversagen nachgewiesen haben und die Kassen somit verpflichtet sind, Ihnen die gleichwertige Behandlung in einer Privatpraxis für Psychologische Psychotherapie zu ermöglichen (§13.3 SGB V). In diesem Fall wird der juristische Weg empfohlen. Als weiterer Ausweg bleibt, die Psychotherapie selbst zu bezahlen ([Selbstzahler]).

Berufsgenossenschaften (BG)

Eine Psychologische Psychotherapie wird u.U. von den Berufsgenossenschaften erstattet. Hierfür muss lediglich ein Bezug der Entwicklung der Behandlungsbedürftigkeit im Kontext mit Gegebenheiten bei der Arbeit stehen. Am besten melden Sie sich zunächst bei Ihrer Berufsgenossenschaft und lassen sich alle notwendigen Formulare für die Beantragung einer Psychotherapie ausstellen und vereinbaren im Anschluss einen ersten Termin in unserer Privatpraxis.

Selbstzahler:in

Natürlich besteht immer die Möglichkeit, dass Sie Ihre Psychotherapie selbst finanzieren (Selbstzahler). Die Kosten für eine Therapie hängen dabei stark von der individuellen Dauer der Behandlung ab, welche stark variieren kann. Eine seriöse Abschätzung der Kosten vorzunehmen ist an dieser Stelle ohne Kenntnis der individuellen Problematik und Gegebenheiten leider nicht möglich. Grundsätzlich müssen sich die Kosten für eine Psychotherapie auch bei Selbstbezahlung der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) entsprechen. Dennoch kann eine selbst bezahlte ambulante Psychotherapie durchaus sinnvoll sein.

Zu den Vorteilen einer selbst bezahlten Psychotherapie zählen:

  • Keine Wartezeit aufgrund von Bearbeitungsfristen der Beantragung einer ambulanten Psychotherapie
  • Diskretion gegenüber Ihrer Krankenkasse und somit bspw. auch ggü. amtsärztlichen Begutachtungen
  • Vermeidung der Sperrfrist bei erneuter Beantragung einer Psychotherapie innerhalb der folgenden zwei Jahre
  • Überbrückung der Zeit, bis Ihr Kostenerstattungsverfahren anerkannt ist

Bundeswehr

Wenn Sie Soldatin oder Soldat bei der Bundeswehr sind, können Sie in unserer Praxis eine Behandlung in Anspruch nehmen. Sie benötigen für ein Erstgespräch in unserer Praxis lediglich eine Kostenübernahmeerklärung, welche Sie bei Ihrem truppenärztlichen Dienst ausgestellt bekommen (Sanitätsvordruck San/Bw/0218). Hiermit können Sie zunächst 5 sogenannte probatorische Sitzungen bei uns wahrnehmen. Ist eine Psychologische Psychotherapie gewünscht, so können zunächst 25 Sitzungen und später weitere Stundenkontingente bei Ihrem Sanitätsdienst beantragt werden. Sie müssen für die Kosten der Psychotherapie nicht in Vorleistung gehen, da direkt mit dem Bundesamt für das Personalmanagement; Referat PA3 Heilfürsorgeabrechnung in Strausberg abgerechnet wird.

Bundespolizei

Das Verfahren zur Genehmigung einer Psychologischen Psychotherapie ist bei der Bundespolizei äquivalent zum Verfahren bei der GKV. Sie können sich zur Sprechstunde bei uns vorstellen und müssen nicht in Vorleistung gehen und auf Erstattung der Kosten warten. Zuständige Dienststelle ist das Referat 83 für Heilfürsorgeangelegenheiten in Sankt Augustin (Telefon: 02241 238-3418; E-Mail: bpolp.ref83.hf-angelegenheiten@polizei.bund.de), mit welchem direkt abgerechnet wird.

Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB)

Als Mitglied der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) können Sie eine Psychologische Psychotherapie in unserer Praxis in Anspruch nehmen. Sie können bereits vor der ersten Sitzung die Antragsformulare bei Ihrer zuständigen KVB Bezirksleitung anfordern. Hier finden Sie ein Informationsblatt.

Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)

Wenn Sie der Mitgliedsgruppe B (B1, B2, B3, C und E) angehören, ist eine Erstattung von Psychologischer Psychotherapie in unserer Praxis in Ihrem Leistungsumfang enthalten. Sie melden sich einfach bei uns zur Vereinbarung eines Termins. Anträge und Formulare finden Sie unter dem Suchbegriff Psychotherapie hier.

Kontaktdaten

Praxis für Psychologische Psychotherapie
Leichter, Marske, Müller

Rathenaustraße 9
30159 Hannover

Telefon: +49 (0)5115154690
E-Mail: info@LMM-psychotherapie.de