Rathenaustraße 9 & Lavesstraße 79 in 30159 Hannover

Psychotherapie bei LMM: Ablauf und Kosten

Wir verstehen, dass der erste Schritt in Richtung Psychotherapie viele Fragen aufwerfen kann. Deshalb möchten wir Ihnen den Ablauf und die Kosten einer Therapie bei uns so transparent und verständlich wie möglich machen. Uns liegt viel daran, dass Sie sich von Anfang an gut aufgehoben fühlen.

Erfahren Sie, wie Sie den passenden Therapieplatz finden, was Sie im Erstgespräch erwartet und mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben. Bei LMM empfangen wir Sie mit offenen Armen und stehen Ihnen auf Ihrem persönlichen Weg zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt gehen.

Patient bei einer Psychotherapie
Fühlen Sie sich überfordert oder suchen Sie Unterstützung?
Unabhängig davon, ob Sie Kassenpatient, Privatpatient oder Selbstzahler sind, ob Sie als Polizist, Soldat oder in einem anderen Beruf tätig sind – Ihre psychische Gesundheit verdient Aufmerksamkeit und Fürsorge. Wir bieten professionelle Hilfe und einen sicheren Raum, um Ihre Herausforderungen anzugehen.

Bitte beachten Sie, dass Kassenpatienten aufgrund hoher Nachfrage mit Wartezeiten rechnen müssen. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig zu melden, um Ihren Termin so bald wie möglich zu sichern. Privatpatienten und Selbstzahler können in der Regel kurzfristigere Termine erhalten.
Rufen Sie uns an: 0511/5154690
Schreiben Sie uns: info@lmm-psychotherapie.de
Nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe
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Was ist eine Psychotherapie?

Psychotherapie umfasst eine Vielzahl von Behandlungsmethoden, die darauf ausgerichtet sind, Menschen bei der Bewältigung psychischer Probleme, emotionaler Belastungen und Verhaltensschwierigkeiten zu unterstützen. Dabei steht die Anwendung spezifischer Gesprächstechniken und therapeutischer Interventionen im Mittelpunkt, mit dem Ziel, Ihr Wohlbefinden zu fördern und Ihnen Wege aufzuzeigen, wie Sie Ihre Herausforderungen bewältigen können.

Das Ziel der Psychotherapie ist es, Ihre Lebensqualität zu verbessern. Egal, ob es um die Behandlung von Depressionen, Angstzuständen, die Verarbeitung von Lebenskrisen oder den Umgang mit Beziehungsproblemen geht – Psychotherapie bietet einen sicheren Raum, um an diesen Themen zu arbeiten und positive Veränderungen in Ihrem Leben zu bewirken.

Es gibt verschiedene Arten von Psychotherapien, die sich in ihren Ansätzen und Methoden unterscheiden. Einige der gängigsten Formen sind:

  • Verhaltenstherapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Systemische Therapie
  • Analytische Psychotherapie

Die Wahl der passenden Therapieform hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen und der Art Ihrer Probleme ab. Ein qualifizierter Psychotherapeut wird gemeinsam mit Ihnen die geeignetste Methode ermitteln und den Weg der Therapie individuell auf Sie abstimmen.

Eine vertrauensvolle Beziehung zum Therapeuten ist das unverzichtbare Fundament der Psychotherapie. In unserer Praxisgemeinschaft, die sich durch eine vielfältige Auswahl an qualifizierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auszeichnet, haben Sie die Möglichkeit, den für Sie passenden Therapeuten zu wählen.

Wie läuft eine Psychotherapie bei LMM ab?

Erstkontakt

Der erste Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen Psychotherapie bei LMM ist der Erstkontakt. Dieser kann auf verschiedene Weisen erfolgen, sei es über einen Anruf, eine E-Mail oder über unser Online-Kontaktformular. Wir verstehen, dass dieser Schritt für viele Menschen eine große Hürde darstellen kann. Deshalb legen wir besonderen Wert darauf, diesen Prozess so einfach und entgegenkommend wie möglich zu gestalten.

Bei Ihrem ersten Kontakt werden Sonja Machurig oder Chantal Kitzka grundlegende Informationen zu Ihrem Anliegen und Ihren Präferenzen bezüglich der Therapie abfragen. Dies umfasst beispielsweise spezifische Wünsche hinsichtlich der Therapieform oder des Geschlechts Ihres Therapeuten. Auf Basis dieser ersten Informationen bewerten Frau Machurig oder Frau Kitzka, ob eine Betreuung durch unsere Praxis möglich ist, informieren Sie über die zu erwartende Wartezeit und legen fest, welcher Psychotherapeut oder welche Psychotherapeutin für Ihre Bedürfnisse am besten geeignet wäre.

Sonja Machurig
Sonja Machurig
Chantal Kitzka
Chantal Kitzka

Anschließend wird entweder direkt ein Termin für ein Erstgespräch vereinbart, Sie werden auf unsere Warteliste gesetzt oder, falls nötig, an andere Einrichtungen verwiesen.

Bitte beachten Sie, dass unser Empfangsbereich nur vormittags in der Lavesstraße besetzt ist. Daher ist es bei uns üblich, dass unsere Patienten direkt von ihrem Therapeuten zum vereinbarten Termin empfangen werden. Einen klassischen Empfang wie in einer Arztpraxis gibt es bei uns nicht.

Beispiel für die Gesprächseröffnung: Guten Tag, mein Name ist [Ihr Name], und ich habe von Ihrer Praxis durch [das Internet/eine Empfehlung von Freunden/die Terminservicestelle] erfahren. Ich wende mich an Sie, weil ich Unterstützung bei [kurze Beschreibung Ihres Anliegens, z.B. ‚der Bewältigung meiner Ängste‘, ‚der Verarbeitung eines Traumas‘, ‚persönlichen Herausforderungen‘] suche. Ich bin interessiert an Informationen über den Beginn einer Psychotherapie und würde gerne mehr über den Ablauf und die Möglichkeiten bei Ihnen in der Praxis erfahren. Könnten wir vielleicht einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren?

Unser Ziel ist es, Ihnen bereits ab dem ersten Kontakt ein Gefühl von Sicherheit und Verständnis zu vermitteln. Sie erhalten zudem eine erste Orientierung darüber, wie der weitere Prozess aussehen wird. Dazu gehört auch, dass wir Ihnen bereits einen vorläufigen Zeitrahmen für das erste persönliche Gespräch in unserer Praxis nennen können.

Sprechstunde und Erstgespräch

Nachdem der erste Kontakt hergestellt und ein Termin vereinbart wurde, folgt als nächster Schritt die Sprechstunde und das Erstgespräch. Dieser Termin dient dazu, Sie und Ihr Anliegen besser kennenzulernen und eine erste Einschätzung Ihrer Situation vorzunehmen.

Die Sprechstunde bietet Ihnen die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen über das zu sprechen, was Sie zu uns geführt hat. Sie ist der erste persönliche Kontakt zwischen Ihnen und Ihrem potenziellen Psychotherapeuten. Hierbei geht es zunächst um organisatorische Fragen, wie Ihren Versichertenstatus, und um einen ersten allgemeinen Austausch. Unser Ziel ist es, Ihnen zuzuhören und ein Verständnis für Ihre Bedürfnisse zu entwickeln.

In jeder Sprechstunde haben Sie mindestens 25 Minuten Zeit, um mit Ihrem Therapeuten zu sprechen. Erwachsene können solche Sprechstunden bis zu sechsmal für jeden Behandlungsfall in Anspruch nehmen, was einer Gesamtzeit von bis zu 150 Minuten entspricht. Seit dem 1. April 2018 sind mindestens 50 Minuten Sprechstunde vor einer weiteren Behandlung verpflichtend.

Für Kinder, Jugendliche (bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) und Menschen mit einer geistigen Behinderung stehen bis zu zehn Sprechstunden zur Verfügung, also insgesamt bis zu 250 Minuten. Üblicherweise dauert eine Sprechstunde 50 Minuten. Der Behandlungsfall umfasst den Zeitraum des aktuellen und der drei darauffolgenden Quartale. Wichtig für Sie: Die Sprechstunden werden nicht von Ihrem Therapiekontingent abgezogen.

Im Rahmen der Sprechstunde findet auch das eigentliche Erstgespräch statt, welches tiefer in Ihre individuelle Problematik eintaucht. Hier haben Sie die Gelegenheit, detaillierter über Ihre Beschwerden, Ihre Geschichte und Ihre Ziele zu sprechen. Der Therapeut wird Ihnen dabei aufmerksam zuhören, gezielte Fragen stellen und zusammen mit Ihnen überlegen, welche therapeutischen Ansätze und Methoden für Sie am besten geeignet sein könnten. Nicht jeder Hilfesuchende benötigt eine Psychotherapie. Unter Umständen sind Unterstützungs- und Beratungsangebote (z. B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle) eher zu empfehlen.

Das Erstgespräch ist auch eine Gelegenheit für Sie, den Therapeuten kennenzulernen und zu spüren, ob Sie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vorstellen können. Es ist uns wichtig, dass Sie sich wohl und verstanden fühlen, denn die therapeutische Beziehung ist ein zentraler Bestandteil des Erfolgs einer Psychotherapie.

Für Patienten, die wegen einer psychischen Störung stationär im Krankenhaus oder in einer Rehabilitation waren, gelten besondere Regeln. Sie können direkt mit ersten Probesitzungen oder einer Akutbehandlung anfangen, ohne zuvor eine Sprechstunde besucht zu haben. Dies trifft ebenso zu, falls Sie während einer bereits begonnenen Therapie zu einem anderen Therapeuten wechseln.

Während der gesamten Sprechstunde und des Erstgesprächs wird größter Wert auf Vertraulichkeit und Diskretion gelegt. Alles, was besprochen wird, bleibt streng vertraulich. Wir ermutigen Sie, offen und ehrlich zu sein, denn nur so kann die Basis für eine effektive Therapie geschaffen werden.

Am Ende des Erstgesprächs werden gemeinsam die nächsten Schritte besprochen. Dazu gehört die Planung eventueller probatorischer Sitzungen, um die therapeutische Arbeit zu vertiefen und eine fundierte Entscheidung für oder gegen eine Psychotherapie zu treffen. Wir legen Wert darauf, dass Sie sich in jedem Schritt des Prozesses unterstützt und informiert fühlen.

Das Formular PTV 10 ist ein wichtiges Informationsblatt für Patienten. Es gibt einen Überblick über das Angebot an ambulanter Psychotherapie, stellt verschiedene Therapieformen vor und erklärt, welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt. In Ihrer ersten Sprechstunde werden Sie dieses Blatt von Ihrem Psychotherapeuten erhalten.

Zusätzlich bekommen Sie mit dem Formular PTV 11 am Ende jeder Sprechstunde einen ausführlichen Bericht. Dieser enthält die Ergebnisse der Sitzung und Empfehlungen für Ihre weitere Behandlung. Ihr Therapeut notiert darauf, ob eine psychische Störung vorliegt, die behandelt werden muss, und ob weitere Schritte, wie eine sofortige Behandlung oder der Besuch einer Beratungsstelle, empfohlen werden.

Probesitzungen (probatorische Sitzungen)

Nach dem Erstgespräch folgt die Phase der Probesitzungen, auch probatorische Sitzungen genannt. Diese Sitzungen müssen nicht von dem Therapeuten durchgeführt werden, der auch die Sprechstunde durchgeführt hat. Die probatorischen Sitzungen dienen dazu, eine fundierte Entscheidung über die Aufnahme einer Psychotherapie zu treffen.

Vor Beginn einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie sind mindestens zwei probatorische Sitzungen notwendig. Bei Bedarf können diese Gespräche auf bis zu vier Termine für Erwachsene und bis zu sechs Termine für Kinder und Jugendliche ausgeweitet werden.

Das Hauptziel der Probesitzungen ist es, eine detaillierte Diagnostik Ihrer psychischen Beschwerden durchzuführen und gemeinsam zu erarbeiten, welche therapeutischen Ziele Sie verfolgen und welche Therapieverfahren dafür am besten geeignet sind. Diese Sitzungen sind auch eine Gelegenheit für Sie, die Arbeitsweise Ihres Therapeuten kennenzulernen und zu erfahren, ob Sie sich in der therapeutischen Beziehung wohl und verstanden fühlen.

Während der Probesitzungen haben Sie die Möglichkeit, tiefer in Ihre persönlichen Themen, Wünsche und Bedürfnisse einzutauchen. Ihr Therapeut wird Sie durch gezielte Fragen und Interventionen unterstützen, Ihre Situation genauer zu verstehen und erste Schritte zur Bewältigung Ihrer Probleme zu identifizieren. Diese Phase ist auch dazu gedacht, herauszufinden, ob Ihrerseits eine ausreichende Therapiemotivation vorhanden ist und wenn ja, wie die weitere Therapie (Kurzzeit- oder Langzeittherapie?) gestaltet werden könnte.

Konsiliarbericht

Damit Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse die Kosten für die bevorstehende Psychotherapie übernimmt, müssen Sie einen Konsiliarbericht einholen. Der Konsiliarbericht ist ein formelles Dokument, das von einem Arzt Ihrer Wahl (z. B. Ihrem Hausarzt) verfasst wird.

Der Hauptzweck des Konsiliarberichts ist es, eine medizinische Einschätzung darüber zu geben, ob aus ärztlicher Sicht Gründe gegen die Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung sprechen. Es geht dabei um die Abklärung möglicher somatischer (körperlicher) Ursachen Ihrer Beschwerden und um die Notwendigkeit, bestimmte medizinische Bedingungen im Rahmen der Psychotherapie zu berücksichtigen.

Obwohl der Konsiliarbericht in erster Linie ein formaler Schritt im Prozess der Beantragung einer Psychotherapie bei den Krankenkassen ist, bietet er auch wichtige Einblicke für Ihren Psychotherapeuten. Die darin enthaltenen Informationen können dabei helfen, Ihre Therapie individuell anzupassen und sicherzustellen, dass alle Aspekte Ihrer Gesundheit in der Behandlungsplanung Berücksichtigung finden.

Antrag zur Kostenübernahme

Nachdem durch die vorherigen Schritte festgestellt wurde, dass eine psychotherapeutische Behandlung empfohlen wird, muss nun ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse gestellt werden. Wir unterstützen Sie dabei!

  • Therapieplan: Gemeinsam mit Ihrem Therapeuten erstellen Sie einen individuellen Therapieplan. Dieser beinhaltet die Diagnose, die geplante Therapieform, die Ziele der Behandlung sowie die vorgeschlagene Anzahl der Therapiesitzungen.
  • Konsiliarbericht: Der bereits erwähnte Konsiliarbericht ist ebenfalls Teil der Unterlagen, die Ihrer Krankenkasse vorgelegt werden müssen.
  • Antragsformulare: Die von den Krankenkassen bereitgestellten Antragsformulare müssen vollständig ausgefüllt werden. Wir helfen Ihnen dabei, damit alle erforderlichen Informationen korrekt angegeben werden.

Anschließend übernehmen wir die Einreichung des vollständigen Antrags an Ihre Krankenkasse.

Nach Einreichung des Antrags wird dieser von Ihrer Krankenkasse geprüft. Die Bearbeitungszeit kann variieren, doch in der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Wochen eine Rückmeldung.

Nach der Genehmigung durch Ihre Krankenkasse können Sie mit der eigentlichen Psychotherapie beginnen. Sollte der Antrag in erster Instanz nicht vollständig genehmigt werden, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Auch in diesem Fall stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie im weiteren Vorgehen.

Die eigentliche Psychotherapie

Jede Psychotherapie bei LMM ist so einzigartig wie die Person, die sie in Anspruch nimmt. Ihr Psychotherapeut wird eng mit Ihnen zusammenarbeiten, um einen individuell abgestimmten Behandlungsplan zu entwickeln, der auf Ihre spezifischen Bedürfnisse, Ziele und Voraussetzungen zugeschnitten ist. Dieser Plan bildet die Grundlage für Ihre Therapiesitzungen und wird regelmäßig überprüft und angepasst, um sicherzustellen, dass er weiterhin Ihren Fortschritten und Veränderungen in Ihrem Leben entspricht.

Die Therapiesitzungen finden üblicherweise einmal pro Woche statt und dauern in der Regel 50 Minuten. Die Psychotherapie kann teilweise online stattfinden (E-Mental-Health), in der Regel treffen Sie uns aber in unseren Praxisräumen. In diesem geschützten Rahmen haben Sie die Möglichkeit, offen über Ihre Gedanken, Gefühle und Erlebnisse zu sprechen. Ihr Therapeut wird verschiedene therapeutische Techniken und Methoden anwenden, um Sie bei der Bewältigung Ihrer Herausforderungen zu unterstützen und Ihnen zu helfen, neue Perspektiven und Lösungsansätze zu entwickeln.

Abhängig von Ihrer individuellen Situation und den Zielen Ihrer Therapie kann Ihr Therapeut aus einem breiten Spektrum an therapeutischen Ansätzen schöpfen, darunter z. B. Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, systemische Therapie oder Gesprächstherapie. Die Auswahl der Methoden ist darauf ausgerichtet, Ihnen die effektivste Unterstützung zu bieten und Sie in Ihrem persönlichen Wachstum zu fördern.

Ein wesentlicher Aspekt der Psychotherapie ist die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrem Therapeuten. Sie sind ein aktiver Teilnehmer im Therapieprozess, und Ihr Engagement und Ihre Bereitschaft, sich auf die Therapie einzulassen und an sich zu arbeiten, sind entscheidend für den Erfolg der Behandlung. Ihre Therapiemotivation ist von entscheidender Bedeutung: Wollen Sie wirklich etwas in Ihrem Leben ändern? Oder suchen Sie lediglich jemanden, der nur bestätigt, dass es Ihnen schlecht geht?

Ihr Therapeut wird Sie dabei unterstützen, Ihre Stärken zu erkennen und zu nutzen, Herausforderungen zu bewältigen und positive Veränderungen in Ihrem Leben zu bewirken.

Im Verlauf Ihrer Psychotherapie werden regelmäßige Bewertungen Ihres Fortschritts stattfinden. Diese dienen dazu, die Wirksamkeit der Psychotherapie zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen am Behandlungsplan vorzunehmen. Diese Bewertungen sind auch eine Gelegenheit für Sie, Feedback zu geben und Ihre Erfahrungen im Therapieprozess zu reflektieren.

Ende der Psychotherapie

Typischerweise beginnt eine Psychotherapie mit einer intensiven Phase, in der die Sitzungen häufiger stattfinden. Im Laufe der Zeit, wenn erste Fortschritte erzielt werden, kann der Abstand zwischen den Sitzungen vergrößert werden – beispielsweise auf alle zwei oder drei Wochen. Dieser schrittweise Übergang dient dazu, die Selbstständigkeit und das Wohlbefinden außerhalb der Therapie zu stärken und eine sanfte Anpassung an den Alltag ohne regelmäßige therapeutische Unterstützung zu fördern.

Das Ende Ihrer Psychotherapie wird sorgfältig und in enger Absprache zwischen Ihnen und Ihrem Therapeuten geplant. Die Entscheidung, die Therapie zu beenden, basiert auf verschiedenen Faktoren:

  • Sie haben Ihre therapeutischen Ziele erreicht.
  • Ihr Wohlbefinden hat sich signifikant verbessert.
  • Sie sind zu der Erkenntnis gelangt, dass Sie bereit sind, ohne regelmäßige therapeutische Unterstützung weiterzumachen.
  • Das Limit der von Ihrer Krankenkasse übernommenen Therapiesitzungen ist erreicht.

Ein wichtiger Bestandteil des Abschlussprozesses ist die Reflexion und Abschlussdiagnostik Ihrer Psychotherapie. Zusammen mit Ihrem Therapeuten werden Sie die Fortschritte und Veränderungen, die Sie gemacht haben, Revue passieren lassen. Diese Reflexion hilft nicht nur, den Therapieerfolg zu verankern, sondern auch, ein Gefühl des Abschlusses zu schaffen und die Therapie würdig zu beenden.

Während der abschließenden Sitzungen liegt ein Fokus darauf, Sie auf die Zeit nach der Therapie vorzubereiten. Dazu gehört die Erarbeitung von Strategien und Techniken, die Sie in herausfordernden Momenten anwenden können, sowie die Planung, wie Sie die erlernten Einsichten und Verhaltensweisen in Ihren Alltag integrieren. Ihr Therapeut kann Ihnen auch Empfehlungen für unterstützende Ressourcen oder Aktivitäten geben, die Ihnen helfen, Ihr erreichtes Wohlbefinden zu erhalten.

Auch nach dem offiziellen Ende Ihrer Psychotherapie stehen wir Ihnen bei LMM für Rückfragen oder weitere Unterstützung zur Verfügung. Es kann Situationen geben, in denen Sie eine Auffrischungssitzung wünschen oder neue Herausforderungen auftauchen, bei denen Sie therapeutischen Rat suchen. Wir ermutigen Sie, diese Möglichkeit zu nutzen, um sich auch weiterhin unterstützt und begleitet zu fühlen.

Das Ende der Psychotherapie ist auch ein emotionaler Prozess, bei dem das Abschiednehmen von Ihrem Therapeuten und der therapeutischen Beziehung eine Rolle spielt. Es ist wichtig, diesem Abschied Raum zu geben und ihn als Teil des Heilungsprozesses zu betrachten.

Wer führt die Psychotherapie bei LMM durch?

Die Psychotherapie bei LMM wird von einer psychologischen Psychotherapeutin oder Psychotherapeuten durchgeführt. Als Praxisgemeinschaft verfügen wir über ein vergleichsweise großes Team, was die Auswahl einer geeigneten Psychotherapeutin/eines geeigneten Psychotherapeuten (im Gegensatz zu einer Einzelpraxis) erleichtert.

Psychologische Psychotherapeuten haben Psychologie studiert und eine mehrjährige Zusatzausbildung in einem anerkannten psychotherapeutischen Verfahren absolviert, wie beispielsweise Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder analytische Psychotherapie. Nach dem Abschluss ihrer Ausbildung und der staatlichen Prüfung erhalten sie die Approbation, die sie zur Ausübung der Psychotherapie berechtigt.

Kosten und Kostenübernahme

In unserer Praxisgemeinschaft rechnen wir sowohl mit den gesetzlichen (GKV) als auch mit den privaten Krankenversicherungen (PKV), den Berufsgenossenschaften (BG) und der Beihilfe ab. Natürlich können Sie die Psychotherapie auch als Selbstzahler selbst bezahlen.Für Angehörige der Bundeswehr, Bundespolizei, Bundesbahn und der Post gelten besondere Bestimmungen.

Da die Plätze für gesetzlich Versicherte knapp und bereits mehrere Monate im Voraus vollständig belegt sind, bieten wir die Möglichkeit, bei unseren angestellten Therapeut:innen mithilfe des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens relativ zeitnah einen Therapieplatz zu erhalten.

Was sind die Kosten für die Psychotherapie im Rahmen der privaten Krankenversorgung? Die Kosten für die Psychotherapie in unserer Praxis werden in der Regel durch private Krankenversicherungen und Beihilfeträger zu 100% übernommen. Dabei wird die Behandlung nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) abgerechnet. Der Gebührenfaktor variiert dabei abhängig von der Komplexität und dem Zeitaufwand der erbrachten Leistung. Die Kosten betragen bspw. nach dem 2,9 -fachen Satz nach der GOÄ/GOP für eine Einzelsitzung 126,77€ und bei einem 3,5-fachen Satz 153,00 € plus flankierende Ziffern.

Gesetzlich Versicherte (Kassenpatienten)

Als Gemeinschaftspraxis dürfen wir auch mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Dort ist eine Kostenübernahme in aller Regel kein Problem. Leider sind diese Behandlungsplätze für Kassenpatienten sehr begrenzt, die Wartelisten sind seit längerem geschlossen. Alternativ können wir eine Behandlung bei unseren angestellten Kolleginnen anbieten, dort müsste man allerdings den Weg über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren gehen.

Kostenerstattungsverfahren

Um die Kosten Ihrer Behandlung mit den GKV abrechnen zu können, benötigen Psychotherapeut:innen einen Kassensitz. Die Anzahl dieser Sitze ist leider sehr begrenzt und die wenigen Inhaberinnen und Inhaber der Kassensitze waren bei der hohen Nachfrage an Psychotherapie schnell ausgelastet. Dieser Umstand führt zu dramatisch langen Wartezeiten auf Seiten der Patienten. Approbierten Psychotherapeuten mit Behandlungserlaubnis (Eintrag ins Arztregister) aber ohne Kassensitz bleibt zunächst oft nur die Eröffnung von Privatpraxen – diesen Weg sind wir ursprünglich auch gegangen.

Allgemein gehört Psychotherapie zu den Regelleistungen aller GKVen, wenn eine Indikation vorliegt. Zur Unterstützung der Suche nach einem Therapieplatz wurde die Termin-Servicestelle (TSS) gegründet. Hierüber erhalten Sie Termine zur Sprechstunde bei Praxen mit Kassensitz und bekommen in den meisten Fällen mitgeteilt, dass in absehbarer Zeit kein Platz frei wird. Wir empfehlen Ihnen, sich diese Information schriftlich geben zu lassen (die meisten Therapeutinnen und Therapeuten geben Ihnen diese ohnehin bereitwillig und unaufgefordert). Mit mehreren dieser schriftlichen Absagen können Sie bei Ihrer Kasse ein sogenanntes Systemversagen (§13 Absatz 3 SGB V) anzeigen und im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens in Privatpraxen eine Psychotherapie erhalten.

Leider versuchen Kassen immer wieder Anträge auf das Kostenerstattungsverfahren abzulehnen, obwohl Sie das Systemversagen nachgewiesen haben und die Kassen somit verpflichtet sind, Ihnen die gleichwertige Behandlung in einer Privatpraxis für Psychologische Psychotherapie zu ermöglichen (§13.3 SGB V). In diesem Fall wird der juristische Weg empfohlen. Als weiterer Ausweg bleibt, die Psychotherapie selbst zu bezahlen (Selbstzahler).

Privat Versicherte (Privatpatienten)

Private Krankenversicherungen erstatten Ihnen die Kosten für die private Psychotherapie in den meisten Fällen problemlos. Das Honorar wird hierbei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt, welche auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verweist.

Jedoch ist hier zu beachten, dass die privaten Kassen die Kostenübernahme durchaus unterschiedlich handhaben können. Abhängig von den vereinbarten Leistungen Ihres Tarifs, kann es sein, dass Sie eine mögliche Deckungslücke selbst tragen (zuzahlen) müssen oder Ihre PKV nur eine begrenzte Anzahl an Sitzungen übernimmt.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie Ihre Psychotherapie auch eigenständig als Selbstzahler finanzieren. Die Kosten für eine Psychotherapie hängen dabei stark von der individuellen Dauer der Behandlung ab, welche stark variieren kann. Eine seriöse Abschätzung der Kosten vorzunehmen ist an dieser Stelle ohne Kenntnis der individuellen Problematik und Gegebenheiten nur schwer möglich. Eine Stunde bzw. eine einzelne Sitzung kostet ungefähr zwischen 120 € – 190 €.

Grundsätzlich müssen sich die Kosten für eine Psychotherapie auch bei Selbstbezahlung an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) orientieren. Dennoch kann eine selbst bezahlte ambulante Psychotherapie durchaus sinnvoll sein. Zu den Vorteilen einer selbst bezahlten Psychotherapie zählen:

  • Keine Wartezeit aufgrund von Bearbeitungsfristen der Beantragung einer ambulanten Psychotherapie
  • Diskretion gegenüber Ihrer Krankenkasse und somit bspw. auch ggü. amtsärztlichen Begutachtungen
  • Vermeidung der Sperrfrist bei erneuter Beantragung einer Psychotherapie innerhalb der folgenden zwei Jahre
  • Überbrückung der Zeit, bis Ihr Kostenerstattungsverfahren anerkannt ist

Berufsgenossenschaften (BG)

Eine Psychologische Psychotherapie wird u. U. von den Berufsgenossenschaften erstattet. Hierfür muss lediglich ein Bezug der Entwicklung der Behandlungsbedürftigkeit im Kontext mit Gegebenheiten bei der Arbeit stehen. Am besten melden Sie sich zunächst bei Ihrer Berufsgenossenschaft und lassen sich alle notwendigen Formulare für die Beantragung einer Psychotherapie ausstellen und vereinbaren im Anschluss einen ersten Termin in unserer Privatpraxis.

Bundespolizei

Das Verfahren zur Genehmigung einer Psychologischen Psychotherapie ist bei der Bundespolizei äquivalent zum Verfahren bei der GKV. Sie können sich zur Sprechstunde bei uns vorstellen und müssen nicht in Vorleistung gehen und auf Erstattung der Kosten warten.

Zuständige Dienststelle ist das Referat 83 für Heilfürsorgeangelegenheiten in Sankt Augustin, mit welchem direkt abgerechnet wird.

Erfahren Sie hier mehr über die Vereinbarung zur Behandlung von Bundespolizisten von der Bundespsychotherapeutenkammer.

Bundeswehr

Wenn Sie Soldat:in bei der Bundeswehr sind, können Sie in unserer Praxis eine Behandlung in Anspruch nehmen. Sie benötigen für ein Erstgespräch in unserer Praxis lediglich eine Kostenübernahmeerklärung, welche Sie bei Ihrem truppenärztlichen Dienst ausgestellt bekommen (Sanitätsvordruck San/Bw/0218). Hiermit können Sie zunächst 5 sogenannte probatorische Sitzungen bei uns wahrnehmen. Ist eine Psychologische Psychotherapie gewünscht, so können zunächst 25 Sitzungen und später weitere Stundenkontingente bei Ihrem Sanitätsdienst beantragt werden.

Sie müssen für die Kosten der Psychotherapie nicht in Vorleistung gehen, da direkt mit dem Bundesamt für das Personalmanagement; Referat PA3 Heilfürsorgeabrechnung in Strausberg abgerechnet wird.

Erfahren Sie hier mehr Informationen über die psychotherapeutische Behandlung von Soldaten in Privatpraxen von der Bundespsychotherapeutenkammer.

Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)

Wenn Sie der Mitgliedsgruppe B (B1, B2, B3, C und E) angehören, ist eine teilweise Erstattung der Psychologischen Psychotherapie in unserer Praxis in Ihrem Leistungsumfang enthalten. Sie melden sich einfach bei uns zur Vereinbarung eines Termins. Weitere Informationen finden Sie bei der Postbeamtenkrankenkasse.

Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB)

Als Mitglied der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) können Sie eine Psychologische Psychotherapie in unserer Praxis in Anspruch nehmen. Sie können bereits vor der ersten Sitzung die Antragsformulare bei Ihrer zuständigen KVB Bezirksleitung anfordern. Hier finden Sie ein Informationsblatt.

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Eine einzelne Psychotherapie-Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten in Einzelbehandlung und 100 Minuten in Gruppenbehandlung. Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Therapieeinheiten, wobei diese in 2 Schritten à 12 Einheiten beantragt werden muss. Wenn eine Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie umgewandelt wird, erfolgt eine Anrechnung der bereits absolvierten Therapieeinheiten aus der Kurzzeittherapie auf das Gesamtkontingent der Langzeittherapie. Dies trifft ebenfalls auf zuvor durchgeführte Akutbehandlungen zu.

Die Dauer einer Langzeittherapie orientiert sich an den maximal bewilligten Stunden und Höchstgrenzen gemäß § 30 Psychotherapie-Richtlinie:

  • Analytische Psychotherapie (Erwachsene): Einzeltherapie wird bis zu 160 Stunden bewilligt, mit einer möglichen Erweiterung auf bis zu 300 Stunden. Für Gruppentherapie liegt die Bewilligung bei bis zu 80 Doppelstunden, mit einer Erweiterung auf bis zu 150 Doppelstunden möglich.
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Erwachsene): Bis zu 60 Stunden für Einzeltherapie und 60 Doppelstunden für Gruppentherapie, mit einer Höchstgrenze von 100 bzw. 80 Doppelstunden.
  • Verhaltenstherapie (Erwachsene): Generell bis zu 60 Stunden, einschließlich Gruppentherapie in Doppelstunden, erweiterbar auf 80 Stunden.
  • Systemische Therapie (Erwachsene): Bewilligt werden bis zu 36 Stunden, einschließlich Gruppentherapie, mit einer Höchstgrenze von 48 Stunden.
  • Psychotherapie für Kinder: Bei analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie bis zu 70 Stunden für Einzel- und 60 Doppelstunden für Gruppentherapie, mit Höchstgrenzen von 150 bzw. 90 Doppelstunden.
  • Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche: Bewilligung bis 60 Stunden, einschließlich Gruppentherapie, mit einer Höchstgrenze von 80 Stunden.
  • Psychotherapie für Jugendliche: Bei analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Therapie bis zu 90 Stunden für Einzel- und 60 Doppelstunden für Gruppentherapie, mit Höchstgrenzen von 180 bzw. 90 Doppelstunden.

Wie läuft eine Akutbehandlung ab?

Die Akutbehandlung bei LMM bietet schnelle und zielgerichtete Unterstützung für Personen in akuten psychischen Krisen. Sie ist darauf ausgerichtet, unmittelbare Entlastung zu schaffen, eine Verschlimmerung des Zustands zu verhindern und den ersten Schritt zur Stabilisierung zu gehen. Dieser Prozess beginnt mit einer dringenden Ersteinschätzung Ihrer Situation, gefolgt von einer raschen Terminvereinbarung, um Ihnen so schnell wie möglich beizustehen. In der Akutphase konzentrieren wir uns auf kurzfristige Strategien und Interventionen zur Krisenbewältigung. Nach Überwindung der akuten Krise erwägen wir gemeinsam den Übergang zu einer regulären Psychotherapie, um langfristige Lösungen und Stabilität zu fördern.Die Akutbehandlung kann als Einzeltherapie bis zu 24-mal á 25 Minuten im Krankheitsfall (= vier Quartale) durchgeführt werden (maximal 600 Min., Mindesteinheit: 25 Min.), bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Menschen mit einer geistigen Behinderung bis zu 30-mal, wenn die Bezugspersonen einbezogen werden (maximal 750 Min., Mindesteinheit: 25 Min.).

Die Akutbehandlung ist nicht genehmigungspflichtig. Das bedeutet, dass wir unmittelbar mit der notwendigen Unterstützung beginnen können, ohne auf eine Genehmigung durch die Krankenkasse warten zu müssen. Die Krankenkasse muss jedoch über die Inanspruchnahme der Akutbehandlung informiert werden.

Kontaktdaten

Praxis für Psychologische Psychotherapie
Leichter, Marske, Müller

Rathenaustraße 9
30159 Hannover

Telefon: +49 (0)5115154690
E-Mail: info@LMM-psychotherapie.de